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Kodex-Ecke:
Befolgen
Sie diese Vorschriften bezüglich betrieblicher Unterlagen
Die
geschäftlichen Unterlagen von ITT sind
ein wichtiges Gut des Unternehmens. Genauso, wie Sie Ihre persönlichen Daten sorgfätig
dokumentieren und aufbewahren, wie zum Beispiel Geburtsurkunde, Sozialversicherungsausweis,
Scheckheft und Reisepass, müssen auch die geschäftlichen Unterlagen unseres Unternehmens
in geeigneter Weise erstellt und aufbewahrt werden.
Prüfungen
und gesetzliche Vorschriften erlegen dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern die
Verantwortung auf, geschäftliche Unterlagen akkurat zu erstellen und zu behandeln
und sie über festgelegte Zeiträume hin aufzubewahren, je nach Wesen und Zweck der
jeweiligen Unterlagen. Es gilt als Straftat, absichtlich ungenaue, falsche oder irreführende
geschäftliche Unterlagen zu erstellen, zum Beispiel Rechnungen, Verträge, Leistungsspezifikationen,
Spesenabrechnungen, Lieferdokumente und andere Papier- oder elektronischen Belege.
Im
Notfall oder wenn wir mit gutem Grund einen Rechtsstreit, staatliche Untersuchungen
oder ähnliche Verfahren vorhersehen oder bereits darin verwickelt sind, müssen
wir in der Lage sein, unsere Unterlagen schnell aufzufinden und herbeizuschaffen.
Unsere
Verfahrensweisen bei der Verwaltung von Unterlagen variieren je nach Inhalt und Art
der Unterlagen. Nicht alle Dokumente, Mitteilungen und andere Medien sind notwendigerweise
Unterlagen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie bestimmte betriebliche Unterlagen
erstellen, handhaben, aufbewahren oder vernichten sollen, fragen Sie Ihren Vorgesetzten
oder die Rechtsabteilung.
Betriebliche
Unterlagen haben unterschiedliche Formen, es gibt sie als Papierdokument, Datenbank,
E-Mail oder Instant Message, gesprochene Mitteilung, grafische Darstellung oder Fotografie.
Daten können sich auf oder in verschiedenen Medien befinden: Festplatte, DVD, CD,
Diskette, PDA, Mobiltelefon oder Voicemailsystem, Server, Audio- oder Videoband,
Kamera. Alle betrieblichen Unterlagen können jederzeit einer Prüfung (Audit) oder
Inspektion unterzogen werden.
Die
Mitarbeiter spielen während des gesamten Lebenszyklus von Unterlagen eine wichtige
Rolle bei deren Erstellung, Handhabung, Ablage und Vernichtung. Sie müssen die Anforderungen
kennen, die für die Unterlagen gelten, mit denen Sie arbeiten. Wenn Sie sich nicht
an die Verfahrensweisen oder Vorschriften halten oder ein Dokument in ungeeigneter
Weise vernichten oder ändern, dann kann das für Sie und ITT zu Strafen und Geldbußen
führen.
Sie
müssen insbesondere alle Unterlagen aufbewahren, die für ein laufendes oder potenzielles
Gerichtsverfahren oder eine staatliche Untersuchung von Bedeutung sein können, selbst
wenn das übliche Dokumentenaufbewahrungsverfahren von ITT die Vernichtung dieses
Dokuments verlangt. Wenn Sie sich in Bezug auf die Erhaltung oder Vernichtung von
ITT-Dokumenten oder -Aufzeichnungen nicht sicher sind, fragen Sie einen ITT-Berater.
Sie
müssen:
- Ihre
Unterlagen organisieren und sie so beschriften, dokumentieren und aufbewahren, dass
Sie sie leicht finden.
- Vertrauliche
oder geschützte Unterlagen regelmäßig durch Schreddern oder andere dauerhafte
Methoden vernichten.
- Mit
entsprechendem Register und Beschriftung versehene Unterlagen zu den vorgesehenen
Archivablagebereichen schicken.
- Ihre
Verfahren zum Herbeischaffen von Unterlagen in regelmäßigen Abständen überprüfen
und ausprobieren um sicherzustellen, dass Ihre archivierten Akten zugänglich sind.
- Die
Vernichtungsdaten für in Ihrem Besitz befindliche Unterlagen kennen und diese zum
entsprechenden Zeitpunkt vernichten.
- Sofort
jedes automatische oder regulär angesetzte Dokumentenvernichtungsverfahren stoppen,
wenn Sie die Mitteilung erhalten, dass die regulären Vernichtungsverfahren für
betriebliche Unterlagen ausgesetzt sind, und sie dürfen Unterlagen in gerichtlichem
Gewahrsam nicht von ihrem Ort entfernen, ändern oder vernichten.
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Kann
ich Kopien mit nach Hause nehmen?
Ich
habe persönliche Kopien von Arbeiten an einem im vergangenen Jahr abgeschlossenen
Projekt des Unternehmens. Ich würde diese Kopien gern mit nach Hause nehmen. Darf
ich das?
A. Nein.
Die Unterlagen und alle Kopien gehören ITT, nicht Ihnen, deshalb dürfen Sie sie
nicht ohne ausdrückliche Genehmigung des Unternehmens entfernen oder für irgendeinen
Zweck verwenden. Sie können im Unternehmen aufbewahrt werden, bis sie nicht mehr
benötigt werden, dann sollten sie vernichtet werden. Sie sollten außerdem wissen,
dass im Falle einer Untersuchung oder eines Gerichtsverfahrens alle Unterlagen des
Unternehmens, die sich bei Ihnen zu Hause befinden, auf Verlangen der Behörden oder
anderer Parteien vorgelegt werden müssen und in einem folgenden Prozess oder einer
Untersuchung als Beweismaterial verwendet werden können!
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