In dieser Ausgabe

Kodex-Ecke

Was Sie über Geschenke von Anbietern wissen müssen


Frage:
Anbieter (Wäschereien, Banken vor Ort usw.), die unseren Mitarbeitern ihre Dienstleistungen offerieren wollen, besuchen gelegentlich unsere Standorte, um sich mit den Mitarbeitern zu treffen. Um die Mitarbeiter zur Teilnahme an diesen Zusammenkünften auf freiwilliger Basis zu bewegen, möchten sie in einer Tombola Gastgeschenke an per Zufall ausgeloste Teilnehmer vergeben. Ist das nach dem Verhaltenskodex zulässig?

Antwort:
Eine solche Tombola ist nach unserem Verhaltenskodex grundsätzlich zulässig, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt werden:

    1) Mit der Teilnahme an der Tombola sind keinerlei Verpflichtungen oder Kosten verbunden.

    2) Alle Mitarbeiter haben die gleiche Chance auf Teilnahme und Gewinn des Preises.

    3) An der Ziehung dürfen Personen, die für Management oder Auswahl des Anbieters verantwortlich sind, nicht teilnehmen. (Diese Einschränkung gilt nicht für Personen, die Hauptnutzer der Produkte oder Dienstleistungen des Anbieters sind.)

    4) Es werden keine höherwertigen Gegenstände wie Karten für Sportveranstaltungen und Geräte verlost. Als allgemeiner Richtwert gilt, dass der Preis nicht höher sein darf als für ein gutes Essen in einem Restaurant. In den USA wären das weniger als 50 USD.

    5) Kein Mitarbeiter von ITT Industries bittet um ein Geschenk des Anbieters, aus welchem Grund auch immer. Geringwertige Werbegegenstände mit dem Anbieterlogo (Magneten, Kaffeebecher, Stifte usw.) sind von dieser Einschränkung ausgenommen.


Ausnahmen von den obigen Bedingungen müssen vom Leiter Ihres Managementunternehmens oder dessen Vertreter genehmigt werden.

Tombolas für Mitarbeiter sind auch gut geeignet, um Geschenke abzugeben, die man schlecht zurückgeben kann, oder deren Absender nicht ermittelt werden kann. Alle Geber sollten über die Regeln unseres Geschäftverhaltens informiert werden, und wo möglich, sollten Geschenke zurückgegeben werden. Wenn sie in einer Tombola verlost werden oder anderweitig nicht zurückgegeben werden, sollte man dem Geber danken und ihn darüber informieren, dass unser Kodex verlangt, dass solche Geschenke in Zukunft nicht mehr überreicht werden.

Diese Richtlinie gilt nicht für Tombolas vor Ort mit Gegenständen, die ITT Industries bezahlt hat. Hier handelt es sich um Entscheidungen des Managements vor Ort, für die wie vorgeschrieben eine separate Genehmigung vom eigenen Managementunternehmen eingeholt werden muss..


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Die aktuelle Version des Verhaltenskodex -- samt Übersetzungen -- finden Sie auf der ITT-Industries-Homepage unter www.itt.com

Schicken Sie Ihre Fragen zum Verhaltenskodex an codecorner@itt.com.

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