Kodex-Ecke:

Ein Nebenjob -- ist eine außerberufliche Tätigkeit OK?

Von Cherie Raven, Manager für Corporate Compliance Programs

Ein "Nebenjob" wird oft als zusätzliche bezahlte oder nicht bezahlte außerberufliche Tätigkeit definiert, die zusätzlich zu einem Job ausgeübt wird. Während die meisten Leute einen Nebenjob annehmen, um ein zusätzliches Einkommen zu haben, üben Andere aus einer Vielfalt von Gründen, einschließlich karitativer freiwilliger Arbeit, dem Wunsch neue Dinge zu lernen oder zur Erweiterung persönlicher Beziehungen eine Nebentätigkeit aus.

Während ITT außerberufliche Tätigkeiten nicht verbietet und seine Mitarbeiter sehr zur Teilnahme an karitativen Aktivitäten ermutigt, müssen die Mitarbeiter dennoch aufpassen, dass sie eine negative Auswirkung auf ihre Arbeit für ITT und potentielle Interessenkonflikte vermeiden. Der Abschnitt unseres Unternehmens-Verhaltenskodex zu "Interessenkonflikten" stellt eine Anleitung zu den Dingen dar, die Sie bedenken müssen.

Während Müdigkeit auf Grund von zu viel Arbeit oder Störungen/Unterbrechungen des Dienstplans auf Grund der Anforderungen des Zweitjobs offensichtliche Probleme sind, müssen wir uns gleichermaßen um den Schutz vertraulicher Informationen und Technologien von ITT sorgen. In einigen Fällen kann es möglich sein, dass andere Unternehmen an einer Zusammenarbeit mit Ihnen interessiert sind, um an Informationen heranzukommen, die der allgemeinen Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Hier muss mit Sorgfalt vorgegangen werden, um das Eigentum und die Interessen von ITT zu schützen.

Besonders vorsichtig müssen wir bei externen Beziehungen zu Konkurrenzunternehmen, Kunden und Lieferanten sein. Für diese Beziehungen ist die Unternehmensrichtlinie 40-01* von ITT ganz deutlich, sie verlangt: "Kein Mitarbeiter darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des zuständigen Personalleiters an ein Konkurrenzunternehmen, einen Kunden oder einen Lieferanten angeschlossen sein." Es gibt jedoch viele andere Beziehungen, die ein Potenzial für einen Interessenkonflikt darstellen können, einschließlich die Berufung in Gremien/Ausschüsse oder andere beratende Funktionen, politische Aktivitäten, Engagements als Redner, die Teilnahme an Fokusgruppen oder irgendeiner andere Form von Arbeit für Personen oder Gruppen außerhalb von ITT.

* Unternehmensrichtlinie 40-01 von ITT Industries stellt außerdem andere Anforderungen an leitende Angestellte, Führungskräfte, Experten und technische Mitarbeiter. Mitarbeiter in diesen Rollen sollten die Richtlinie lesen, um sich über alle Details zu informieren.


 
 


Ein zweiter Job?
Stellen Sie sich zuerst folgende Fragen:

Bevor Sie bezahlte oder unbezahlte externe Aktivitäten entwickeln, sollten Sie sich fragen:

1. Könnte diese Aktivität Dritten dabei helfen irgendwelchen Produkten oder Dienstleistungen von ITT Konkurrenz zu bieten?

2. Beeinträchtigt diese zusätzliche Arbeitsbelastung meine Fähigkeit meine Pflichten gegenüber ITT zu erfüllen?

3. Erwartet der zweite Arbeitgeber, durch diese Tätigkeit Informationen über ITT zu erhalten?

4.
Gibt es andere Potentielle Interessenkonflikte, die sich auch dieser Tätigkeit entwickeln könnten?

Wenn Sie irgendeine dieser Fragen mit “Ja” beantworten, könnte es ein Problem geben, und Sie müssen Ihre Pläne mit Ihrem Abteilungsleiter und der Personalabteilung besprechen.

Fragen und Kommentare zu diesem Artikel senden Sie bitte an codecorner@itt.com.