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Kodex-Ecke: Fragen und Antworten zum Kartellgesetz F: Bei einem Treffen des Wirtschaftsverbands
spielte ich Golf mit dem Vizepräsidenten einer Konkurrenzfirma. Wir sind alte
Freunde aus dem College. Während wir im Cart saßen,
begannen wir, uns darüber zu unterhalten, wie die Geschäfte laufen. Mein
Kollege äußerte, dass seine Firma die steigenden Preise im folgenden Monat
ganz genau beobachtete. Ich fiel ihm ins Wort und warf ein, dass es mir nicht
angebracht erschien, diese Art von Informationen zu diskutieren. Nachdem wir
das letzte Zielloch beendet hatten, kehrte ich in mein Hotelzimmer zurück und
hinterließ jemandem aus der juristischen Abteilung unseres Unternehmens eine
Nachricht mit der Bitte, mich zurückzurufen. Heute denke ich, dass ich etwas vorschnell
gehandelt habe. Im Grunde genommen war doch alles ganz unformell vor sich
gegangen. Was denken Sie? Bin ich zu hart mit meinem Freund umgegangen? A: Sie haben richtig gehandelt. Sogar unformelle
Preisgespräche unter Konkurrenten können potenziell einen Verstoß gegen das
Kartellgesetz bedeuten und strafrechtliche Folgen haben. Erklären Sie dem
Anwalt der Rechtsabteilung genau, was geschehen ist, wenn er sie anruft. F: Ein Mitbewerber hat mich gebeten, ihm
Preisinformationen für eine "Benchmark"-Studie
zu besorgen. Was soll ich tun? A: Setzen Sie sich mit der Rechtsabteilung Ihres
Unternehmens in Verbindung und bitten Sie um Anweisungen, bevor Sie
irgendetwas tun oder sagen. Jeglicher Austausch von Preisen, Kosten und
anderen sensiblen Informationen unter Konkurrenten ist riskant, da er die
Grundlage für eine rechtswidrige Vereinbarung zur Wettbewerbsbeschränkung
darstellen kann. Diesem Austausch den Namen "Benchmark-Studie"
zu geben, schmälert nicht das damit verbundene Risiko. Jeder Vorschlag zum
Austausch von Benchmark-Informationen mit Konkurrenten
sowie jede Aufforderung zur Teilnahme an Benchmark-Studien
mit Konkurrenten, sollte im Voraus von der Rechtsabteilung Ihres Unternehmens
geprüft werden. F: Ich habe heute ein Fax erhalten. Das
Deckblatt lässt mich vermuten, dass die beiliegenden Seiten fehlgeleitet
wurden und das Angebot eines Konkurrenten enthalten. Wie verhalte ich mich in
dieser Situation richtig? A:
Sehen Sie sich die beiliegenden Seiten nicht an. Machen Sie keine Kopien
von diesen Unterlagen. Setzen Sie sich sofort mit Ihrer Rechtsabteilung in
Verbindung. Setzen Sie sich mit Ihrer Rechtsabteilung in
Verbindung, wenn Sie Fragen zur Einhaltung des Kartellgesetzes haben. Dort
kann man Ihnen die Broschüre "Richtlinien zur Erfüllung der
Kartellgesetze der Vereinigten Staaten" besorgen, die diese Grundregeln
ergänzt und Ihnen hilft, die US-Gesetze zu verstehen und einzuhalten. Wenn
Sie Unterstützung bei der Identifikation und Kontaktierung der
Rechtsabteilung Ihres Unternehmens wünschen, wenden Sie sich bitte an den
Direktor der Abteilung Corporate Compliance. Sie erreichen
ihn unter der Nummer 914-641-2126 oder der E-Mail-Adresse director.compliance@itt.com
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Was
ist das Kartellgesetz?
Eine dynamische und blühende Wirtschaft baut auf einem fairen und offenen Wettbewerb auf. Das bedeutet, dass jeder Mitbewerber eine faire Chance hat und alle unter denselben Regeln miteinander konkurrieren. ITT befürwortet einen energischen, ethisch korrekten und rechtmäßigen Wettbewerb. Die Qualität und der Wert unserer Produkte und Dienstleistungen sind die Grundlage für unseren Erfolg. Wir unternehmen keine Handlungen, die den Handel unfair einschränken oder Mitbewerber aus dem Markt ausschließen. |
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