Kodex-Ecke:

Was sind die Regeln für politische Aktivitäten?

Bei einer bevorstehenden Wahl in den USA werden viele ITT-Mitarbeiter zunehmend an politischen Aktivitäten beteiligt sein -- mit der Organisation von Kampagnen, Spenden und der Teilnahme an den Wahlen. Hier sind die Regeln in Bezug auf politische Aktivitäten aus dem ITT-Verhaltenskodex:

ITT ermutigt seine Mitarbeiter dazu, in einer Weise an politischen Prozessen teilzunehmen, die ihre individuelle Meinungen und Engagements reflektieren. Jegliche politische Aktivität eines Mitarbeiters hat jedoch in seiner Freizeit zu erfolgen, es sei denn er nimmt an einer von ITT geleiteten Basisinitiative teil, die für das Unternehmen wichtige Interessen vertritt. Die Nutzung von Mitteln und des Ansehens von ITT für politisches Engagement ist nicht gestattet, es sei denn dies ist speziell durch lokale Gesetzgebung erlaubt und vom Rechtsanwaltsbüro des Konzerns genehmigt.

Der Einsatz von Vermögen von ITT, dessen Tochterunternehmen und Niederlassungen für politische Zwecke ist weder direkt noch indirekt zulässig. Dies betrifft auch die Unterstützung von Kandidaten oder Parteien, auch wenn dies den traditionellen Sitten und Gebräuchen eines Landes entspricht und in diesem Land üblich und rechtmäßig ist. ITT darf sich nicht in die internen politischen Angelegenheiten von Ländern einmischen, in denen ITT geschäftlich tätig ist. ITT kann jedoch nach Absprache mit dem Rechtsanwaltsbüro des Konzerns seine Meinung an Anliegen äußern, welche die geschäftliche Tätigkeit des Unternehmens beeinflussen könnten.

Hier sind einige genauere Richtlinien:

  • Lassen Sie auf keinen Fall zu, dass Ihr Status als Mitarbeiter von ITT zur Unterstützung eines bestimmten Wahlkandidaten einer Partei oder für die Durchsetzung von politischen Interessen eingesetzt wird. Wenn Sie in ihrer Freizeit an einer politischen Veranstaltung teilnehmen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie keine Bekleidung mit ITT-Logo tragen. Dies verhindert die falsche Annahme, dass Sie im Namen von ITT an der Veranstaltung teilnehmen.

  • Mitarbeiter haben jegliche direkte oder indirekte Ausübung von Druck auf andere Mitarbeiter zu Parteispenden oder zur Teilnahme an der Unterstützung einer politischen Partei, der Durchsetzung eines politischen Interesses oder Unterstützung eines Wahlkandidaten einer Partei zu unterlassen.

  • Die Verwendung von Geldern oder Vermögen des Unternehmens zur Unterstützung einer politischen Partei, eines Wahlkampfkandidaten oder einer Wahlkampfkampagne eines Kandidaten, ist weder auf Bundes-, Landes- noch auf Gemeinde- und Stadtverwaltungsebene gestattet. Aus diesem Grund hat ITT ein Political Action Committee (ITTPAC) gebildet, das es dem Unternehmen ermöglicht, finanzielle Beiträge von Mitarbeitern entgegen zu nehmen und am politischen Geschehen teilzunehmen. Das ITTPAC wird von der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens in Washington, D.C. geleitet. Weitere Informationen zum ITTPAC erhalten Sie bei Ihrer Personalabteilung oder beim ITT Operations Office in Washington.

  • Sie sollten sich außerdem vor einem geplanten Besuch eines Wahlkandidaten, eines Mitglieds einer Partei oder eines gewählten Funktionärs mit der Abteilung Corporate Relations von ITT und der Rechtsabteilung sowie der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit Ihres Unternehmens beraten.

  • Ausländischen Niederlassungen ist es verboten Spendengelder an Wahlkandidaten, gewählte Funktionäre, Parteien oder für Wahlkampagnen der USA zu zahlen.

  • Ausländern ist es verboten Spendengelder an Wahlkandidaten, gewählte Funktionäre, Parteien oder für Wahlkampagnen der USA zu zahlen, es sei denn, sie sind in Besitz einer Green Card. ITT ermutigt seine Führungskräfte und Geschäftsleiter dazu, angemessene Beziehungen zu Politikern und ihrem Stab zu entwickeln, insbesondere zu solchen, die ein politisches Amt an Standorten von ITT innehaben. Auf jeden Fall ist jedoch vor allen Besuchen oder Gesprächen mit Amtsträgern der Regierung oder deren Mitarbeitern die Rechtsabteilung Ihres Unternehmens und die Abteilung Corporate Relations hierüber zu informieren.


 
 

F: Ich übe nebenbei eine ehrenamtliche Tätigkeit für die kommende Wahl des Justizministers aus. Ich würde gern das Faxgerät in meinem Büro zum Versenden von Pressemitteilungen verwenden. Ist das in Ordnung?
A: Nein. Damit würden Sie die Mittel von ITT zu politischen Zwecken einsetzen.

F: Die Frau meines Geschäftsleiters ist für die Wahl in den Stadtrat nominiert. Er fragte mich, ob ich eine Spende leisten würde. Was sollte ich in diesem Fall tun?
A: Wenden Sie sich an die Rechtsabteilung Ihres Unternehmens oder an eine Ombudsperson. Auch wenn diese Bitte harmlos erscheint, könnte die Tatsache, dass diese Anfrage von Ihrem Geschäftsleiter an Sie gestellt wird, Sie unter Druck setzen und möglicherweise sogar unrechtmäßig sein.